vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Leistungsverpflichtung ist nicht Leistung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2022/88ÖJZ 2022, 595 Heft 11 v. 30.5.2022

Für den Ausschluss des Verfalls gem § 20a Abs 2 StGB idgF reicht es - anders als nach § 20a Abs 1 StGB idF vor BGBl I 2010/108 betreffend die Abschöpfung der Bereicherung - nicht hin, dass sich der Angekl zur Befriedigung der zivilrechtlichen Ansprüche aus den Taten (nur) in einem vollstreckbaren Notariatsakt iSd § 1 Z 17 EO verpflichtet hat.

15 Os 128/21v

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!