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Rechtsprobleme bei Beschlüssen im Umlaufverfahren und in Videokonferenzen Gezeigt am Beispiel der Beschlussfassung in der Bundesregierung und im Gemeinderat

ForumAufsatzIris Eisenberger, Markus VašekÖJZ 2022/67ÖJZ 2022, 546 - 548 Heft 10 v. 10.5.2022

Die COVID-19-Pandemie hat auch vor der Stammurkunde der österr Bundesverfassung nicht Halt gemacht: Durch Art 19 Z 1 2. COVID-19-Gesetz (FN 1) wurde die für die Beschlussfassung der BReg zentrale Bestimmung des Art 69 Abs 3 B-VG (FN 2) neu gefasst:

"Die Bundesregierung fasst ihre Beschlüsse einstimmig

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