§ 932 Abs 4 ABGB
Kein geringfügiger Mangel, wenn ein Insektenschutz aufgrund eines Spalts gegen Hautflügler nicht wirkt, obwohl der Übernehmer den Insektenschutz erkennbar haben wollte, der Übergeber die Verbesserung bis zuletzt verweigerte und der Übernehmer eine Verbesserung vorfinanzieren müsste.