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Form der Geltendmachung eines Anspruchs nach dem Oö Landes-Vertragsbedienstetengesetz

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRichard HargassnerÖJZ 2021/102ÖJZ 2021, 696 - 697 Heft 14 und 15 v. 19.7.2021

Entgegen den GMat ist § 51 Abs 6 Oö LVBG dahin auszulegen, dass es zur Anspruchswahrung genügt, wenn ein Abfertigungsanspruch nach diesem Landesgesetz binnen sechs Monaten nach dessen Fälligkeit (Ende des Dienstverhältnisses) außergerichtlich und mündlich gegenüber dem Dienstgeber geltend gemacht wird.

9 Ob A 13/21h

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