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Keine pragmatische Sprachebene zur Ausdeutung des Wahrspruchs

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/111ÖJZ 2021, 703 Heft 14 und 15 v. 19.7.2021

Da die dem Wahrspruch zugrundeliegenden Fragen Geschworenen, also Laienrichtern, gestellt werden, sind Undeutlichkeiten des Wahrspruchs, die auf der Fragestellung beruhen, nicht durch Einbeziehung der pragmatischen Sprachebene zu beseitigen, weil nicht unterstellt werden kann, dass die Geschworenen die Frage so verstanden haben wie der OGH.

11 Os 138/20h

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