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Tod auf dem Wörthersee

EvidenzblattJudikaturJörg ZiegelbauerÖJZ 2021/88ÖJZ 2021, 622 - 624 Heft 13 v. 28.6.2021

Art 1 und Art 7.2 AHVB 2007

Maßgeblich für den Schutz der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Umfang der Gewerbeberechtigung. Darüber hinaus gehende Tätigkeiten sind vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Die Überschreitung der gewerblichen Befugnis muss jedoch offensichtlich sein.

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