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Herstellung der äußeren Urkundeneinheit bei einem fremdhändigen Testament

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHerbert PainsiÖJZ 2021/88ÖJZ 2021, 585 Heft 12 v. 15.6.2021

Die äußere Urkundeneinheit bei einer fremdhändigen letztwilligen Verfügung muss "während" des Testiervorgangs, also "uno actu" mit diesem, hergestellt werden. Dabei genügt es, wenn die Verbindung unmittelbar nach dem Leisten der Unterschriften hergestellt wird. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zugegen war.

2 Ob 4/21h

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