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Feststellungsmangel bei vorgekommenen Indizien für Rückfallverjährung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2021/85ÖJZ 2021, 542 - 543 Heft 11 v. 1.6.2021

Ist das SchöffenG verfehlt von einer erweiterten Strafbefugnis ausgegangen, steht § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall StPO auch offen, wenn die ausgemessene Strafe innerhalb des zutreffenden Rahmens liegt.

14 Os 143/20s

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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