§ 8 Abs 3 erster Satz MedienG
Aus der Berufung des Medieninhabers auf den Ausschlussgrund, dass "die Veröff wahr ist" (§ 6 Abs 2 Z 2 lit a MedienG), folgt nicht nur die Beseitigung des Beweisthemenverbots, sondern auch "die Pflicht zur amtswegigen Wahrheitsforschung".
15 Os 71/20k