Versäumt der Bekl die vorbereitende Tagsatzung und macht er einen subjektiven Hinderungsgrund (zB eine Krankheit) geltend, so muss über den Antrag des Kl auf Erlassung eines VU sofort entschieden und das VU jedenfalls dann sofort erlassen werden, wenn der Hinderungsgrund nicht offenkundig ist.
4 Ob 27/21f