vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beschränkung des HaftpflichtVersSchutzes für Medizinprodukte auf Schäden im Inland nicht unionsrechtswidrig

EuGH-EntscheidungenJudikaturAndreas KuminÖJZ 2020/86ÖJZ 2020, 698 - 699 Heft 14 und 15 v. 15.7.2020

Art 18 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er keine Anwendung auf eine in einem Vertrag zwischen einem VersUnternehmen und einem Hersteller von Medizinprodukten enthaltene Klausel findet, die die geografische Reichweite der Deckung der HaftpflichtVers für diese Produkte auf Schäden beschränkt, die im Gebiet eines einzigen MS eintreten, da ein solcher Sachverhalt nach dem gegenwärtigen Stand des Unionsrechts nicht in dessen Anwendungsbereich fällt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!