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Zustandekommen eines Liegenschaftskaufs hängt grundsätzlich (ohne Formgebot für das Verpflichtungsgeschäft) nicht von der Errichtung der Vertragsurkunde ab

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturChristoph BrennÖJZ 2020/90ÖJZ 2020, 567 Heft 12 v. 15.6.2020

Sind die "essentialia negotii" eines Liegenschaftskaufs bereits Gegenstand der Einigung und ist nur mehr eine verbücherungsfähige Vertragsurkunde zu errichten, so ist der Kaufvertrag bereits wirksam zustande gekommen.

4 Ob 41/20p

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