Der folgende Beitrag zeigt die zahlreichen Hürden auf, die ein Rechtsmittelwerber nach der Judikatur des OGH bei der Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde überwinden muss, um das Rechtsmittel prozessordnungskonform auszuführen. Dem OGH geht es sichtlich darum, aus prozessökonomischen Erwägungen nach Möglichkeit öffentliche Gerichtstage zu vermeiden. Tatsächlich sind Gerichtstage mitunter ein sinnloser Aufwand; andererseits haben sie aber einen nicht zu unterschätzenden rechtsstaatlichen Wert. Diesen Überlegungen soll ein am Ende erstatteter Lösungsvorschlag gerecht werden.