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Zur Umsetzung der Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren gegen Jugendliche

BeitragAufsatzHans Valentin SchrollÖJZ 2019/20ÖJZ 2019, 153 - 171 Heft 4 v. 11.2.2019

Die EU-Richtlinie zum Jugendstrafverfahren ist bis 11. 6. 2019 umzusetzen. Es bleibt daher wenig Zeit für eine Novelle des JGG, die den Anforderungen der Richtlinie nachkommt. Der Beitrag enthält Vorschläge zu den wichtigsten Reformbereichen.

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