§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG
Ein das Sachlichkeitsgebot nicht überschreitendes Vorbringen in einer vom Arbeitgeber bestrittenen Kündigungsanfechtungsklage genießt den Anfechtungsschutz des § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, sodass ein auf die Klage gegründeter Ausspruch einer Entlassung oder Kündigung ungerechtfertigt ist.