Mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie (EU) 2019/770 und der Warenkauf-Richtlinie (EU) 2019/771 wurde ein neues europäisches Verbraucher-Gewährleistungsrecht geschaffen, das nach seiner Umsetzung in den Mitgliedstaaten ab dem Beginn des Jahres 2022 die wesentlichen Leitlinien für die Handhabung von Gewährleistungsfällen vorgeben wird. Dieses neue Regime wirft zahlreiche Fragen auf und ist in etlichen Punkten interpretationsbedürftig. Der Beitrag nimmt einige dieser Fragen in den Blick und leuchtet sie näher aus, wobei der Fokus auf die Grundelemente der Gewährleistung - Vertragskonformität, Fristen und Geltendmachung - gerichtet ist. Ein später nachfolgender Beitrag wird sich sodann mit der Beweislast und dem Abhilfensystem auseinandersetzen. Anderes muss ausgespart bleiben, wie etwa die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der beiden Richtlinien, die Rechtsfolgen der Inanspruchnahme von Abhilfen oder die Regelungen zu Rückgriff und Garantie. Ebenso wenig werden Fragen der Umsetzung des neuen Regulativs in das österreichische Recht behandelt.