§ 473 ABGB (§ 2 WEG 2002)
Ein ideeller Miteigentümer kann zwar keine Grunddienstbarkeit erwerben und ein ideeller Miteigentumsanteil kann als solcher nicht herrschendes Gut sein, anderes gilt jedoch, wenn mit dem Anteil Wohnungseigentum verbunden ist.
5 Ob 238/18p