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Der gefilmte Polizeieinsatz

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/157ÖJZ 2019, 984 Heft 21 v. 28.10.2019

Die Staatsgewalt muss bei einem hoheitlichen Einsatz mit Zwangsgewalt akzeptieren, dass diese Vorgänge von Beteiligten durch Filmen festgehalten werden, zumal dadurch auch ein gewisser präventiver Effekt gegen allfällige rechtswidrige Übergriffe erreicht wird.

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