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Versicherungsprämien-Rückforderung - dreijährige Verjährung

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/145ÖJZ 2019, 885 Heft 19 v. 30.9.2019

Bereicherungsansprüche wegen der Leistung von Versicherungsprämien ohne vertragliche Grundlage unterliegen zwar nicht § 12 Abs 1 VersVG, aber der analogen Anwendung des § 1480 ABGB und damit der dreijährigen Verjährungsfrist.

7 Ob 137/18z

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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