vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Jahrelange Rufbereitschaft über Mobiltelefon

EvidenzblattJudikaturRonald RohrerÖJZ 2019/104ÖJZ 2019, 728 - 729 Heft 16 v. 12.8.2019

§ 1152 ABGB (§ 863 ABGB)

Auch bei vereinbarter "Erreichbarkeit per Handy" ist der Arbeitnehmer in der Bestimmung seines Aufenthaltsorts beschränkt. Auch diese Form der angeordneten Bereitschaft des Arbeitnehmers erfüllt nach Sinn und Zweck den Begriff der Rufbereitschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!