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"Betreten" verlangt keine Festnahme

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturEckart RatzÖJZ 2019/115ÖJZ 2019, 695 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

Unter Betretungsort ist jeder Ort zu verstehen, an dem der Angekl angetroffen worden ist. Eine Festnahme ist nicht notwendig.

12 Ns 58/18b

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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