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Aufklärungspflicht beim "Bagjumpen"

Evidenzblatt-LeitsätzeJudikaturHelge HochÖJZ 2019/109ÖJZ 2019, 692 - 693 Heft 14 und 15 v. 16.7.2019

Den Betreiber und Veranstalter einer Risikosportart, der auch das dafür notwendige Sportgerät zur Verfügung stellt (hier "Bagjump-Anlage"), trifft eine entsprechende Sorgfalts- und Aufklärungspflicht über Umstände, die die Sicherheitsrisiken betreffen.

10 Ob 15/19g

Abstract aus ÖJZ bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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