Zusammenfassung: In Hinblick auf die Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung mit Österreichbezug war die Frage zu klären, ob inländische Gerichtsbarkeit gegeben und unter welchen Voraussetzungen die Rechtsverfolgung im Ausland dem Einschreiter nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 28 JN