Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob auch konkursverfahrensrechtliche Prozesskosten Gegenstand eines Schadenersatzes darstellen können, obgleich dem Insolvenzrecht Kostenersatz an sich fremd ist.
Rechtsgrundlagen: § 1333 Abs 2 ABGB
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