Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der werkvertragsrechtlichen Abbestellung eines Werkes des Werkbestellers, der aufgrund des schuldhaften Verhaltens des Werkunternehmers dazu veranlasst wurde. Welche wechselseitigen Pflichten bestehen?
Rechtsgrundlagen: § 1168 ABGB
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