Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass Zivilgerichte dann nicht an rechtskräftige Verwaltungsbescheide gebunden sind, wenn ein Dritter nicht in das Verwaltungsverfahren eingebunden war.
Rechtsgrundlagen: § 190 ZPO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass Zivilgerichte dann nicht an rechtskräftige Verwaltungsbescheide gebunden sind, wenn ein Dritter nicht in das Verwaltungsverfahren eingebunden war.
Rechtsgrundlagen: § 190 ZPO
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