Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung geht der OGH der Frage nach, wie sich das Eindringen fremder Katzen nachbarrechtlich auswirkt. Sind Katzen als grobkörperliche Immissionen zu werten?
Rechtsgrundlagen: § 364 ABGB; § 523 ABGB
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