Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich in Hinblick auf eine Scheidung nach iranischem Recht deren Vereinbarkeit mit den Grundwerten Österreichischen Familienrechts.
Rechtsgrundlagen: § 97 AußStrG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich in Hinblick auf eine Scheidung nach iranischem Recht deren Vereinbarkeit mit den Grundwerten Österreichischen Familienrechts.
Rechtsgrundlagen: § 97 AußStrG
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