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§ 2 AußStrG

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/156ÖJZ-LS 2012, 974 Heft 21 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Der OGH wendet sich auf dem Weg zu dieser Entscheidung der Frage zu, ob der Unterhaltsschuldner im Einstellungsverfahren Parteistellung genießt und daher auch rechtsmittellegitimiert ist.

Rechtsgrundlagen: § 2 AußStrG

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