Zusammenfassung: In Hinblick auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit thematisiert der EGMR mit seiner Entscheidung die Frage, ob die Wahrung des Lebensbereiches einer jugendlichen Person der Publizierung von Fotos der polizeilichen Überstellung eines Kindes zum Vater entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen: Art 10 EMRK; § 7 MedG