Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der Gerichtshof zu der Frage, welche Gewinnbeteiligungen abfertigungswirksam sind.
Rechtsgrundlagen: § 23 AngG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der Gerichtshof zu der Frage, welche Gewinnbeteiligungen abfertigungswirksam sind.
Rechtsgrundlagen: § 23 AngG
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