Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass Disziplinarmaßnahmen an die Zustimmung eines Betriebsrats gebunden sind.
Rechtsgrundlagen: § 102 ArbVG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass Disziplinarmaßnahmen an die Zustimmung eines Betriebsrats gebunden sind.
Rechtsgrundlagen: § 102 ArbVG
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