Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung geht der OGH der Frage auf den Grund, ob das Recht auf Mietzinsminderung auch dann besteht, wenn ein objektiv vorhandener Mangel unentdeckt bleibt.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB
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Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung geht der OGH der Frage auf den Grund, ob das Recht auf Mietzinsminderung auch dann besteht, wenn ein objektiv vorhandener Mangel unentdeckt bleibt.
Rechtsgrundlagen: § 1096 ABGB
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