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§ 42 EO; Art 23 EuVTVO

OGH-LeitsätzeExekutionsrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/132ÖJZ-LS 2012, 827 Heft 18 v. 15.9.2012

Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt mit seiner Entscheidung klar, dass bei einer beantragten Aufschiebung der Exekution bei Vorliegen eines Europäischen Vollstreckungstitels keine konkrete Behauptung notwendig, sehr wohl aber die Bescheinigung der drohenden Gefahr eines entsprechend wiegenden Vermögensnachteils vorzunehmen ist.

Rechtsgrundlagen: § 42 EO; Art 23 EuVTVO

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