Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellt mit seiner Entscheidung deutlich klar, dass die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs nur dann schlagend wird, wenn auch ein Ehebruch verwirklicht wird, der zu einer Ehezerrüttung beiträgt.
Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 2 ABGB
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