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§ 94 Abs 2 ABGB

OGH-LeitsätzeFamilienrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/133ÖJZ-LS 2012, 827 - 828 Heft 18 v. 15.9.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht stellt mit seiner Entscheidung deutlich klar, dass die Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs nur dann schlagend wird, wenn auch ein Ehebruch verwirklicht wird, der zu einer Ehezerrüttung beiträgt.

Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 2 ABGB

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