Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob die Unterbringung in ausländischen Krankenanstalten auf das Regelungsregime des § 3 KAKuG umzulegen ist. Ist der Transport eines psychisch Kranken dem UVS oder einer gerichtlichen Entscheidung zuzuführen?
Rechtsgrundlagen: § 3d KAKuG