Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, unter welchen Voraussetzungen ein abbiegender Lenker vor diesem Fahrmanöver erneut in den Rückspiegel zu schauen hat. Setzt der Lenker bei Unterlassen ein schadenersatzbegründendes Verhalten bei einem Unfall?
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 StVO