Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, unter welchen konkreten Voraussetzungen ein Organ in Vollziehung der Gesetze handelt und somit ein schadenersatzrechtlich relevantes Verhalten im Sinne des AHG setzt. Wird davon auch eine interne Beschwerde eines Organs erfasst und wie ist das Element der Außenwirkung zu beurteilen?
Rechtsgrundlagen: § 1 AHG; § 9 AHG