Art 46 Abs 1 EMRK; Art 41 EMRK
Haidenhofer widmet sich mit seinem Beitrag der innerstaatlichen Umsetzungsverpflichtung von Urteilen des EGMR, indem er nicht nur auf höchstgerichtliche Judikate eingeht und allgemeine Grundsätze behandelt, sondern auch die Verpflichtung verurteilter Mitgliedsstaaten gegenüber verfahrensbeteiligten Dritten anspricht.