Zusammenfassung: Das Höchstgericht würdigt in vorliegender Sache die Frage, wie weit die Haftung des Waldeigentümers reicht. Dahingehend thematisiert der erkennende Senat, ob ähnlich zum Regime der Wegehalterhaftung ein sehr weiter Haftungstatbestand anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 176 ForstG; § 1295 ABGB; § 1319a ABGB