Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH deutlich klar, welche Anforderungen an eine Lebensgemeinschaft im familienrechtlichen Sinne zu stellen sind, indem er vertiefend das Element der wirtschaftlichen Gemeinschaft näher beleuchtet.
Rechtsgrundlagen: § 91 ABGB; § 75 EheG