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§ 97 StVO

OGH-LeitsätzeAmtshaftungDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/124ÖJZ-LS 2012, 779 Heft 17 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung spricht der erkennende Senat aus, dass ein behördlich ermächtigter Transportbegleiter hoheitlich handelt und daher auch Amtshaftungsansprüche durch sein Tun begründen kann.

Rechtsgrundlagen: § 97 StVO

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