Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt auf dem Weg zu seiner Entscheidung deutlich fest, dass unverschuldete Einkommenslosigkeit kein Anwendungsfall der Anspannung sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB
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Zusammenfassung: Der erkennende Senat stellt auf dem Weg zu seiner Entscheidung deutlich fest, dass unverschuldete Einkommenslosigkeit kein Anwendungsfall der Anspannung sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 140 ABGB
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