§ 879 ABGB; § 138 dBGB; § 934 ABGB
Spitzer geht unter Zugrundelegung der jüngst ergangenen Entscheidung des OGH zu 3 Ob 45/12 g der Frage nach, ob dem Entgeltanspruch einer Prostituierten das Rechtsgefühl aller billig und recht Denkenden und somit das Regelungsregime des § 879 ABGB entgegensteht.