Zusammenfassung: Das Höchstgericht analysiert mit seiner Entscheidung die Frage, ob eine bejahende Zuständigkeitsentscheidung im ersten Rechtsgang im Berufungsverfahren bekämpft werden kann. Ist diese Frage betreffend die amtswegige Wahrnehmung der sachlichen Zuständigkeit unterschiedlich oder gleichlautend zu lösen?
Rechtsgrundlagen: § 45 JN