Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der erkennende Senat die pflegschaftsgerichtliche Zuständigkeit für die Genehmigung solcher Rechtsgeschäfte, die ein Betroffener kalendarisch vor Bestellung eines Sachwalters geschlossen hat.
Rechtsgrundlagen: § 275 ABGB; § 865 ABGB; § 132 AUßStrG