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Art 31 EuGVVO

OGH-LeitsätzeEuropäisches ZivilprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)ÖJZ-LS 2012/105ÖJZ-LS 2012, 685 Heft 14 und 15 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich klärend der Frage zu, unter welchen gegebenen Voraussetzungen der gefährdeten Partei in Bezug auf das Instrument der einstweiligen Verfügung ein Wahlrecht in Hinblick auf die anzuwendende Rechtsordnung zukommt.

Rechtsgrundlagen: Art 31 EuGVVO

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