Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich der OGH der Frage, ob beim Verkauf eines denkmalgeschützten Objekts auch Bestandteile und Zubehörsachen mit übertragen werden. Erlischt die Eigenschaft als Zubehör durch eine längere Entfernung von der Hauptsache?
Rechtsgrundlagen: § 294 ABGB
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