Zusammenfassung: Der erkennende Senat erhebt mit seinem Beitrag das rechtliche Schicksal einer Ausmalverpflichtung bei Rückstellung eines Bestandgegenstands zum zentralen Element seiner Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB
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Zusammenfassung: Der erkennende Senat erhebt mit seinem Beitrag das rechtliche Schicksal einer Ausmalverpflichtung bei Rückstellung eines Bestandgegenstands zum zentralen Element seiner Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 879 Abs 3 ABGB
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