Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob auch ein aufgrund von Wartungsarbeiten abgestellter Anhänger als Verkehrsmittel gilt. Greift das Dienstgeberhaftungsprivileg?
Rechtsgrundlagen: § 333 Abs 3 ASVG
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